Mitarbeit
Wer kann Mitglied werden?
Die Satzungen der Pfarrgemeinderäte in den bayerischen Diözesen sehen unterschiedliche Regelungen bei den Altersgrenzen für das aktive Wahrecht (ich will wählen) und für das passive Wahlrecht (ich will gewählt werden) vor. Bitte erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihres Bistums wegen der genauen Regelung..
Wie setzt sich der Pfarrgemeinderat zusammen?
Die Zahl der Ratsmitglieder liegt, je nach Größe der Pfarrgemeinde, zwischen 8 und 20. Neben den gewählten gibt es die amtlichen Mitglieder. Dazu gehören z.B. der Pfarrer, der Kaplan, Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten.







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